Erläuterung und vertiefende Informationen zum vollkommenen Ablass, den Jesus in der Botschaft "Die Warnung" gegebenen hat - ein ganz besonderes Geschenk für alle Menschen guten Willens

von

Christian Schmaranzer

 

Die wesentlichen Worte der Botschaft "Die Warnung" in Bezug auf diesen Ablass:

Jesus, 20.1.2012: Meiner Armee werden — aufgrund ihrer Liebe zu Mir — jetzt ganz besondere Gnaden gegeben werden. Ich gewähre ihnen diesen vollkommenen Ablass, (Anmerkung des Verfassers dieses Artikels: das heißt, den Erlass aller Sündenstrafen - stirbt man nach Erhalt eines vollkommenen Ablasses, ohne dass man neu gesündigt hat, ist nichts vorhanden, was im Fegefeuer abzubüßen wäre)  um es ihnen zu ermöglichen, dass sie Meine Fackel des Feuers tragen, damit sie die Bekehrung ausbreiten können.

Dieses Geschenk von Mir wird es ihnen ermöglichen, die Wahrheit Meines heiligen Wortes auszubreiten, so dass es überall, wohin sie gehen, Herzen berühren wird.

Sie müssen folgendes Gebet an sieben aufeinander folgenden Tagen sprechen, und ihnen wird das Geschenk der totalen Absolution und die Kraft des Heiligen Geistes gegeben werden.

9.2.12: Zu jenen unter euch, die verzweifelt sind, unglücklich sind und sich hilflos fühlen wegen des Abgrunds der Sünde, in dem ihr euch befindet, sage Ich: Bittet einfach und Ich werde euch vergeben.

Ihr müsst wahre Reue zeigen und jetzt zur Beichte gehen. Wenn ihr nicht zur Beichte gehen könnt, dann sprecht Mein Kreuzzug-Gebet für einen vollkommenen Ablass für die Absolution für die Dauer von sieben aufeinander folgenden Tagen.

 

O Mein Jesus, Du bist das Licht der Erde, Du bist die Flamme, die alle Seelen berührt. Deine Barmherzigkeit und Deine Liebe kennen keine Grenzen. Wir sind des Opfers nicht würdig, das Du durch Deinen Tod am Kreuz gebracht hast.

Doch wissen wir, dass Deine Liebe zu uns größer ist als die Liebe, die wir für Dich haben. Gewähre uns, o Herr, das Geschenk der Demut, so dass wir Deines neuen Königreiches würdig werden.

Erfülle uns mit dem Heiligen Geist, damit wir voranschreiten können, und leite Deine Armee, die Wahrheit Deines Heiligen Wortes öffentlich zu verkünden, und bereite unsere Brüder und Schwestern auf die Herrlichkeit Deines Zweiten Kommens auf Erden vor.

Wir ehren Dich. Wir loben Dich. Wir bieten uns selbst, unseren Kummer, unsere Leiden als ein Geschenk an Dich an, um Seelen zu retten. Wir lieben Dich, Jesus. Habe Erbarmen mit all Deinen Kindern, wo auch immer sie sein mögen. Amen.

 

Erläuterung zu diesem Ablass: 

Anmerkung d. Verfassers: Aus den vorangestellten Worten Jesu und dem Gebetstext geht hervor, dass der vollkommene Ablass für die Armee Jesu gegeben ist. Dieser Armee gehört man an, wenn man Jesus dienen will und gemäß den jeweiligen Möglichkeiten für die Anliegen Jesu leben, arbeiten und auch kämpfen will, z.B., wie im Gebet erwähnt, durch öffentliches, über den Familien- und Bekanntenkreis hinausgehendes Weitersagen bzw. Verkündigen des Wortes Gottes einschließlich heutiger himmlischer Botschaften, durch Ausbreitung der Bekehrung und die Vorbereitung der Menschen auf das zweite Kommen Jesu, was auch mittels Schrift-, Ton-, Bild- oder Videomaterial geschehen kann. All dies ist auch mit einem Kreuztragen verbunden.

Der Armee Jesu gehört man auch dann an, wenn man die genannten Dinge aus irgendwelchen Gründen zwar nicht selber tun kann, wenn sie einem aber wichtig sind und man sie unterstützt durch Gebet, Opfer (z.B. auch Aufopfern von Leiden oder Fasten) sowie durch Informiert-Sein und verschiedene Formen praktischer Hilfe bzw. Unterstützung.

Weiters gehört dieser Armee jeder an, der, wie es im Gebet heißt, Jesus seine Leiden schenkt, um Seelen zu retten. Dasselbe gilt sicher auch, wenn man Jesus seine Gebete zur Seelenrettung schenkt.

Dieser Ablass ist von Jesus Selbst gegeben. Dazu sagt Er am 4.2.2012, (Botschaft 331), "dass nur Gott der Vater dieses Geschenk eines vollkommenen Ablasses bewilligen kann. Ob es der Welt durch Meinen heiligen Stellvertreter oder durch Mich, euren göttlichen Erlöser, gegeben wird, ist nicht wichtig." In derselben Weise hatte ja Jesus auch durch die hl. Schwester Faustina den vollkommenen Ablass zum Barmherzigkeitsfest gegeben, der erst ca. 64 Jahre später kirchlich anerkannt wurde, aber trotzdem auch schon zuvor wirksam war.

Weiters: Am 1.2.2011 sagte die Gottesmutter: "... dass diese Botschaften ... für alle Kinder Gottes sind und nicht nur für Seine katholische Kirche ... Sie sind für jedermann." So haben bei dem hier gegebenen, sozusagen außerordentlichen Ablass auch Nicht-Katholiken die Möglichkeit eines vollkommenen Ablasses, da in diesem Fall die bei Ablässen der katholischen Kirche erforderlichen Bedingungen (Beichte, Kommunionempfang, Gebet nach Meinung des hl. Vaters, Freisein von jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche) nicht verlangt werden.

Allerdings ist für jeden Ablass Voraussetzung, mit Gott versöhnt zu sein, wozu jene, die können, das Sakrament der Beichte empfangen müssen. Wer nicht kann, muss laut Warnungsbotschaft für seine Sünden mit reinem Herzen Erlösung (bzw. Tilgung) suchen und wahre Reue zeigen. Zur wahren Reue gehört auch der Vorsatz, fortan nicht zu sündigen. Wer als Katholik die Beichte nicht empfangen kann, weil er z.B. nicht den Vorsatz hat, eine sündhafte Situation zu ändern, der kann den vollkommenen Ablass nicht gewinnen. Wenn Nicht-Katholiken wahre Reue zeigen wollen, müssen sie dies gemäß den Richtlinien der Bibel, der Warnungsbotschaft und  - da laut Warnungsbotschaft der Papst Jesu Stellvertreter ist - auch gemäß den Richtlinien des Papstes und der katholischen Kirche tun und in diesem Sinn den Vorsatz fassen, fortan nicht zu sündigen. Wenn man nun die genannten Erfordernisse für diesen Ablass nur teilerfüllen kann, darf man mit einem Teilablass, der auch wertvoll ist, rechnen (so ist es auch bei den von der katholischen Kirche gegebenen Ablässen)! Also wird niemand leer ausgehen, der mit gutem Willen dieses Gebet zur Ablassgewinnung betet!!!

Das Zugehören zur von Jesus genannten Armee der Verkündigung und Bekehrungsausbreitung kann natürlich nicht nur auf die 7 Tage des Gebetes beschränkt sein.

Der Ablass kann offenbar wiederholt erlangt werden!

 

Vertiefende Informationen und weitere Fragen zu diesem Ablass: 

Aufgrund des weithin geringen oder nicht vorhandenen Wissens zum Thema Ablass scheint es notwendig, im Folgenden relativ ausführlich über die Ablasslehre und auch über den praktischen Umgang mit dem wunderbaren Geschenk des Ablasses zu informieren.

Man möge bitte nicht daran Anstoß nehmen, dass in den folgenden Ausführungen zur inhaltlichen Klarheit manche Dinge in jeweils anderem Zusammenhang wiederholt erwähnt werden. 

Vorweg sei gleich gesagt: Der von Jesus in der Botschaft "Die Warnung" gegebene Ablass ist ein ganz besonderes Geschenk für alle Menschen guten Willens und man kann nur jedem Menschen guten Willen aus ganzem Herzen empfehlen, dieses Geschenk nicht ungenützt zu lassen!!!

Der Ablass ist zunächst als vollkommener Ablass gegeben, das geht aus den Worten Jesu in der Botschaft, bei der dieser Ablass gegeben wurde, eindeutig hervor (siehe oben). Als solcher ist er der Armee Jesu gegeben, "um es ihnen zu ermöglichen, dass sie Meine Fackel des Feuers tragen, damit sie die Bekehrung ausbreiten können". D.h., als vollkommener Ablass ist dieser Ablass für jene gegeben, die Jesus dienen wollen, die für Ihn leben, arbeiten, kämpfen, beten und auch leiden wollen, die von Ihm geleitet sein wollen. Der vollkommene Ablass dient dazu, dass sie gereinigt werden, wodurch sie die Kraft des Heiligen Geistes und ein verstärktes Wirken des Heiligen Geistes (Jesu Fackel des Feuers) erlangen, damit sie Bekehrung ausbreiten können. Als vollkommener Ablass ist dieser Ablass also zur Reinigung und Zurüstung der Armee Jesu gegeben.

Darüber hinaus gilt laut kirchlichen Ablassnormen, wie weiter unten ausgeführt, dass, wenn nicht alle Voraussetzungen oder Bedingungen für einen vollkommenen Ablass erfüllt werden, dass dann ein Teilablass gegeben wird. Das darf man auch von diesem Ablas annehmen, und so ist er In diesem Sinn ein Geschenk auch für die, die zwar nicht der Armee Jesu angehören, die aber guten Willens sind.

In der Botschaft vom 9.2.2012 sagt Jesus sogar: Selbst wenn man sich in einem tiefen Abgrund der Sünde befindet, wenn man wahre Reue zeigt und falls möglich, zur Beichte geht, falls aber nicht möglich, wenn man dann dieses von Jesus gegebene Gebet 7 hintereinander folgende Tage lang für die Absolution betet, dann wird Er vergeben. So darf man also auch, wenn man sich in einem Abgrund der Sünde befindet, damit rechnen, von Jesus Gnaden zu erhalten und einen Teilablass zu erlangen (Näheres dazu siehe weiter unten unter dem Abschnitt "Wie kann man nun aber für seine Sünden die Tilgung der Schuld erlangen?").

 

Parallele des von Jesus in der Warnungsbotschaft für Seine Armee gegebenen Ablasses mit dem Ablass, den Jesus der hl. Schwester Faustina zum Fest der göttlichen Barmherzigkeit gegeben hat

In der Botschaft "Die Warnung" gibt Jesus einen vollkommenen Ablass und bestätigt damit also grundsätzlich die katholische Lehre von Sündenschuld und -strafen und auch, dass es einen vollkommenen Ablass bei Gott tatsächlich gibt, wie die katholische Kirche schon lange lehrte.

Diese Bestätigung gab Jesus auch schon durch die inzwischen heilig gesprochene Schwester Faustina aus Polen, als Er 1936 durch diese Ordensschwester das Fest der göttlichen Barmherzigkeit einführte und zu diesem Fest einen vollkommenen Ablass gab. Schwester Faustina erhielt Einsprechungen von Jesus, die sie in ihrem Tagebuch aufzeichnete. In diesem Tagebuch, Absatz 699, liest man im Zusammenhang mit dem von Jesus eingeführten vollkommenen Ablass zum Fest der Barmherzigkeit, welches Er immer am Sonntag nach Ostern zu feiern wünschte: Jene Seele, die beichtet und die heilige Kommunion empfängt, erhält vollkommenen Nachlass der Schuld und Strafen. Dieser vollkommene Ablass, der nur einmal im Jahr zu erlangen ist, ist ebenfalls ein wunderbares Geschenk Jesu und man kann auch hinsichtlich dieses Ablasses nur mit ganzem Herzen empfehlen, ihn jedes Jahr zu nützen, falls man zur Beichte gehen und die heilige Kommunion empfangen kann.

Das Besondere an diesem Ablass ist, dass man, um ihn als vollkommenen Ablass zu erlangen, nichts weiter erfüllen muss, als am Barmherzigkeitsfest, also am Sonntag nach Ostern, zu beichten und zu kommunizieren (die Beichte kann auch bis zu 7 Tage vorher sein). Jene, die durch den von Jesus in der Warnungsbotschaft gegebenen Ablass nur einen Teilablass erlangen, weil sie nicht zur Armee Jesu gehören, können, falls sie zum Barmherzigkeitsfest beichten und kommunizieren können, einen vollkommenen Ablass erlangen.

Dieser von Jesus durch Schwester Faustina gegebene Ablass wurde erst im Jahr 2000, also 64 Jahre nachdem er von Jesus gegeben wurde, kirchlich anerkannt, war aber dennoch auch schon davor wirksam. In diesem Sinn ist es zu verstehen, dass Jesus auch in der Warnungsbotschaft einen vollkommenen Ablass gibt, dessen kirchliche Anerkennung natürlich wünschens- und erstrebenswert ist, der aber auch schon vor dieser Anerkennung wirksam ist.

 

 

 

 

Grundlagen für das Verständnis von Sünde, Sündenvergebung, Beichte, Ablass: 

Nach Lehre der katholischen Kirche sind mit jeder Sünde Schuld und Strafe bzw., mit anderen Worten, Sündenschuld und Sündenstrafe verbunden.

Die Sündenschuld äußerst sich im Wesentlichen in einer Beeinträchtigung der Gemeinschaft mit Gott bei nicht schweren Sünden, in einer Zerstörung der Gemeinschaft mit Gott bei schweren Sünden. Dadurch werden die Gnaden, die man von Gott erhält, mehr oder weniger stark reduziert. In der Sprache der Kirche sagt man dazu, dass man den Stand der Gnade, in dem man sich ohne Sünde befindet, verliert. Auch die Beziehung zur Kirche und ebenso zu den Mitmenschen wie auch zu sich selber wird durch die Sündenschuld beeinträchtigt.

Die Sündenstrafe besteht aus einer eventuell vorliegenden ewigen Sündenstrafe und aus zeitlichen Sündenstrafen.

Die ewige Sündenstrafe liegt nur bei schweren Sünden vor und bedeutet, dass die Person, die schwer gesündigt hat, nicht in den Himmel kommen kann.

Die zeitlichen Sündenstrafen sind mehr oder weniger schmerzliche Läuterungen, die von der Person, die gesündigt hat, entweder noch in ihrem irdischen Leben oder nach dem Tod im Reinigungsort (= Purgatorium oder Fegefeuer) geleistet werden müssen.

Beim Sakrament der Beichte werden nun die Sündenschuld und die eventuell vorhandene ewige Sündenstrafe erlassen.

So bewirkt also das Sakrament der Beichte zum einen, dass durch die Tilgung der Sündenschuld die ungetrübte Gemeinschaft mit Gott wieder hergestellt wird, sodass der Mensch wieder der vollen Gnaden Gottes teilhaftig wird (wieder im Stand der Gnade ist). Auch die Beziehung zur Kirche wird wiederhergestellt, ebenso wird das Verhältnis zu den Mitmenschen und auch zu sich selbst erneuert.

Zum anderen bewirkt das Sakrament der Beichte, dass der Mensch nun durch den Erlass der ewigen Sündenstrafe wieder die Möglichkeit hat, in den Himmel zu kommen.

Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch auch nach dem Empfang des Sakraments der Beichte, d.h., also irgendwelche schmerzlichen Läuterungen und "Abbüßungen", die im irdischen Leben oder im Läuterungszustand (= Fegefeuer) nach dem Tod durchgemacht werden müssen - genau genommen wird auch bei der Beichte ein Teil der zeitlichen Sündenstrafen getilgt, ein Teil dieser Sündenstrafen verbleibt jedoch.

Diese verbleibenden zeitlichen Sündenstrafen können nun aber durch den Ablass erlassen (getilgt) werden.

Wenn man einen vollkommenen Ablass erhält, werden alle vorhandenen zeitlichen Sündenstrafen erlassen, wenn man einen Teilablass erhält, wird nur ein Teil der zeitlichen Sündenstrafen erlassen.

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) erklärt dazu: „Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht“ (ebd., normae 2). Jeder Gläubige kann ...  Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden (CIC, can. 994).

Für denjenigen, der einen vollkommenen Ablass erhält, verbleibt nichts mehr, was er entweder im irdischen Leben oder im Fegefeuer noch abzuläutern bzw. abzubüßen hätte, auch wenn er sich eines Mordes oder anderer schwerwiegendster Sünden schuldig gemacht hätte. Wer einen Teilablass erhält, dem wird ein Teil der zu leistenden "Abläuterungen" oder "Abbüßungen" erlassen, ein Teil verbleibt.

Beim Ablass werden nicht Gnaden sozusagen aus dem Nichts erzeugt, sondern von den Gebeten, Opfern, Sühneleistungen, guten Werken, die Christus, die Heiligen und letztlich alle Gläubigen darbringen oder dargebracht haben (diese werden als der Kirchenschatz bezeichnet), wird denen, die einen Ablass kriegen, das zugewendet, zugerechnet, zugeteilt, was sie für den von ihnen erlangten vollkommenen Ablass oder Teilablass benötigen - so, als ob sie selbst diese Gebete, Opfer, Sühneleistungen, guten Werke erbracht hätten. Dies kann man vergleichen z.B. mit einem Katastrophenfond, in den alle möglichen Leute einzahlen, von dem dann bestimmten Menschen, wenn sie eine Zuwendung daraus beantragen und die erforderlichen Bedingungen erfüllen (Betroffen-Sein von einer Katastrophe, Bedürftigkeit, ordnungsgemäße Antragstellung usw.) das zugewendet wird, was sie brauchen bzw., was ihnen zusteht.

Fast immer kann man, wenn man einen Ablass erwirbt, diesen für sich selbst in Anspruch nehmen oder Verstorbenen zuwenden, zukommen lassen (noch Lebenden kann man Ablässe jedoch nicht zuwenden!) - anlässlich von Allerheiligen und Allerseelen, bei Friedhofsbesuchen und bei bestimmten Gebeten für die Armen Seelen gibt es Ablässe, die man nicht für sich selbst verwenden, sondern nur Verstorbenen zuwenden kann. Ob man den von Jesus in der Botschaft "Die Warnung" gegebenen Ablass auch Verstorbenen zuwenden kann, ist denkbar, sei hier aber offen gelassen. In der Botschaft "Die Warnung" gibt es dazu keine Angabe.

Diese hier soeben dargelegten Grundlagen zu Sünde, Sündenvergebung, Beichte und Ablass ermöglichen nun, zu verstehen, wenn der Ablass im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) folgendermaßen definiert wird:

Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind.

D.h., wenn man einen Ablass, also einen Erlass seiner zeitlichen Sündenstrafen erlangen will, muss zuerst die Sündenschuld getilgt sein. Mit anderen Worten und angewendet auf den Ablass, den Jesus in der Warnungsbotschaft für seine Armee gibt: Jeder Ablass, so auch der hier von Jesus gegebene, setzt die Tilgung der Sündenschuld voraus, denn nur für Sünden, die hinsichtlich der Schuld bereits getilgt sind, werden bei einem Ablass die zeitlichen Strafen erlassen.

 

Wie kann man nun aber für seine Sünden die Tilgung der Schuld erlangen?

Wenn es sich um schwere Sünden handelt, dann ist für Katholiken nach der Lehre der katholischen Kirche das Sakrament der Buße erforderlich, d.h. das Sakrament der Beichte (die Einzelbeichte), außer es liegen bestimmte Not- oder Sonderfälle vor (z.B. Unmöglichkeit der Einzelbeichte in Todesgefahr). Für nicht schwere Sünden kann die Schuld auch auf andere Weise getilgt werden - durch Reue zeigen samt Vorsatz fassen und in frei formuliertem Gebet oder mittels eines vorformulierten Gebetes um Vergebung bitten, Teilnahme an der heiligen Messe (im Rahmen derer ein allgemeines Schuldbekenntnis gesprochen werden sollte und um Erbarmen gebetet wird) und anderes mehr.

Wenn man für einen vollkommenen Ablass zur Beichte geht, dann hat man die Sicherheit, dass, sofern man nicht eine schwere Sünde bewusst verschweigt, wirklich alle Sündenschuld getilgt ist (einschließlich jener, die einem nicht bewusst ist). Aus diesem Grund gehört ja bei den von der katholischen Kirche gegebenen Ablässen das Sakrament der Beichte zu den Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

So folgt aus diesen Gegebenheiten, dass Katholiken für den in der Warnungsbotschaft gegebenen Ablass abgesehen von Sonderfällen zur Beichte gehen müssen, um sicher zu sein, dass wirklich all ihre Sündenschuld getilgt ist.

Die kirchlichen Normen für den Ablass sehen vor, dass der Empfang des Sakramentes der Beichte auch mehrere Tage vor der Erlangung des Ablasses sein kann, man darf dann jedoch nach der Beichte bis zum Zeitpunkt der Ablassgewinnung keine schwere Sünde mehr begehen, man muss also laut kirchlichen Normen zumindest beim Abschluss des für den Ablass verlangten Werkes im Stand der Gnade sein. Die Angaben, wie viele Tage vorher man maximal beichten kann, werden in den Auslegungen dieser Normen in der Regel mit bis zu ca. 7 Tagen angegeben. Der spätestmögliche Zeitpunkt ist zum Abschluss des verlangten Werkes (Im Fall der 7 hintereinanderfolgenen Tage des Gebetes wäre dies der letzte dieser 7 Tage). 

Ablassnorm 17 § 1 Damit jemand fähig ist, Ablässe zu gewinnen, muss er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein und muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade befinden.

Ablassnorm 20 § 3  Die drei Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem vorgeschriebenen Werk erfüllt werden. (Anmerkung d. Verfassers: Hier geht es um die von der Kirche gegebenen vollkommenen Ablässe. Die Beichte muss, wie gesagt, vorher stattfinden, da man sich bis spätestens zum Abschluss des geforderten Werkes im Stand der Gnade befinden muss. Die beiden anderen Bedingungen - Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters - können auch nachher ausgeführt werden, es wird aber von der Kirche empfohlen, sie am Tag des Abschlusses des geforderten Werkes zu erfüllen. Die Erfüllung der beiden letztgenannten Bedingungen ist für die Erlangung des in der Botschaft "Die Warnung" gegebenen Ablasses jedoch nicht unbedingt erforderlich, aber empfehlenswert (siehe dazu auch Punkt 5 des nächsten Abschnittes).

 Da sich die Warnungsbotschaft aber nicht nur an Katholiken richtet und beim Ablass für die Armee Jesu nicht gesagt wird, dass dieser Ablass nur für Katholiken zu erlangen ist, sei hier noch Folgendes festgehalten:

Hinsichtlich derer, die das Sakrament der Beichte nicht empfangen können, gibt es ein Wort Jesu in der Warnungsbotschaft, das Er in Bezug auf die Vorbereitung auf das Geschehen der Warnung gesprochen hat, Botschaft 319, 20.1.2012: Bereitet eure Seelen jetzt vor, Kinder, indem ihr — falls ihr Katholiken seid —, sobald ihr könnt, zur Beichte geht. Falls nicht, bitte Ich euch dringend, mit einem reinen Herzen Erlösung (oder Tilgung) für eure Sünden zu suchen. Dies wird euer Bußleiden bei der „Warnung“ mildern.

Ausgehend von dieser Empfehlung Jesu für Nicht-Katholiken hinsichtlich der Vorbereitung auf die Warnung lässt sich für Nicht-Katholiken hinsichtlich der Tilgung der Schuld ihrer Sünden aus dem obigen Satz Jesu folgern: Da sie nicht das Sakrament der Beichte empfangen können, mögen sie mit einem reinen Herzen Erlösung (oder Tilgung) für ihre Sünden suchen.

Dies bestätigt und bekräftigt Jesus auch in der Botschaft vom 9.2.2012 (Botschaft Nr. 340): Wenn es auch jene unter euch gibt, die verzweifelt sind, unglücklich sind und sich hilflos fühlen wegen des Abgrunds der Sünde, in dem ihr euch befindet, Ich werde euch dennoch vergeben. Ihr müsst wahre Reue zeigen und jetzt zur Beichte gehen. Wenn ihr nicht zur Beichte gehen könnt, dann sprecht Mein Kreuzzug-Gebet für einen vollkommenen Ablass für die Absolution für die Dauer von sieben aufeinander folgenden Tagen.

Dieser letzte Abschnitt scheint so zu verstehen zu sein: Hier geht es nicht um die Armee Jesu, die für Jesus kämpft, aufopfert und betet, sondern um die, die in einem Abgrund der Sünde sind. Ihnen sagt Jesus, dass ihnen vergeben wird, wenn sie tun, was Er ihnen sagt. Es geht bei diesem Wort Jesu also nicht um die Sündenstrafen, sondern um die Sündenschuld, also um Vergebung, um Versöhnung mit Gott, um Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Ihm. Zu diesem Zweck müssen alle wahre Reue zeigen und jene, die können, zur Beichte gehen. Jene, die nicht zur Beichte gehen können, müssen zusätzlich zur wahren Reue das in der Warnungsbotschaft für den vollkommenen Ablass gegebene Gebet (siehe oben) an 7 hintereinander folgenden Tage beten, dann werden sie die Absolution kriegen - da hier zum Unterschied von den Botschaften 329 (31.1.12) und 331 (2.2.12) nicht von totaler Absolution gesprochen wird, scheint in diesem Fall ein Teilablass gemeint zu sein mit Vergebung der Sündenschuld (also Versöhnung mit Gott), Erlass der ewigen Sündenstrafe (also erneute Möglichkeit, in den Himmel zu kommen) und einem teilweisen Erlass der zeitlichen Sündenstrafen (also dessen, was entweder auf Erden oder im Fegefeuer abzuläutern, abzubüßen wäre). Siehe dazu auch Punkt 4 des folgenden Abschnittes.

So zeigt also dieses letzterwähnte Wort Jesu vom 9.2.2012 zum einen, dass das von Ihm gegebene Kreuzzugsgebet für den vollkommenen Ablass für jene, die zur Beichte gehen können, natürlich kein Ersatz für die Beichte ist, da es heißt, dass jene, die können, zur Beichte gehen müssen.

Zum anderen zeigen diese Worte Jesu, dass auch jene, die in einem Abgrund der Sünde sind und nicht zur Beichte gehen können, wenn sie wahre Reue zeigen und das von Jesus gegebene Gebet 7 aufeinander folgende Tage lang beten, Vergebung erlangen (d.h., Tilgung der Sündenschuld, d.h. also Versöhnung mit Gott und damit den Stand der Gnade). Zur Erlangung des vollkommenen Ablasses müssen sie jedoch noch zusätzlich zur Armee Jesu gehören. Jene, die nicht zu dieser Armee gehören, erlangen, wie im nächsten Abschnitt unter Punkt 4 noch näher erklärt wird, durch das 7-tägige Beten des von Jesus gegebenen Gebetes einen Teilablass.

Auch wenn Jesus in der Warnungsbotschaft nicht ausdrücklich wahre Reue für diesen Ablass fordern würde, wäre diese Reue für Katholiken dennoch sozusagen "automatisch" erforderlich, denn wenn für die Ablassgewinnung das Sakrament der Beichte erforderlich ist, dann ist dadurch auch wahre Reue erforderlich, weil wahre Reue in dem Sinn, wie es gleich im nächsten Abschnitt erklärt werden wird, nach katholischer Lehre eine unablässige Voraussetzung für den Empfang dieses Sakramentes ist.

 

In dem Zusammenhang ist wichtig, noch auf Folgendes hinzuweisen:

1. Zur Reue bzw. wahren Reue gehört laut dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) auch der Vorsatz, fortan nicht zu sündigen. Das heißt, wenn man z.B. irgendeine Sünde beichtet oder bei Unmöglichkeit der Beichte mit reinen Herzen Erlösung (oder Tilgung) für diese Sünden sucht und wahre Reue zeigt, dann gehört dazu auch der Vorsatz, fortan nicht mehr diese Sünde zu begehen, sonst handelt es sich nicht um die Reue, die für das Sakrament der Beichte erforderlich ist, aber auch nicht um die wahre Reue, die laut Jesu Worten vom 9.2.2012 jene zeigen müssen, die das Sakrament der Beichte nicht empfangen können, aber dennoch Verzeihung erlangen wollen.

Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) bringt dies im Absatz 1451 zum Ausdruck (Pönitent ist der Büßende, Beichtende):

Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle. Sie ist „der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen“ (K. v. Trient, Lehre über das Sakrament der Buße, K. 4: DS 1676).

2. Mit dem eben Erwähnten steht in Zusammenhang: Dieser hier von Jesus gegebene Ablass kann von Katholiken nicht als Umgehungsmöglichkeit für das Sakrament der Beichte genommen werden.

Dies sei an folgendem Beispiel erläutert: Ein Katholik kann z.B. das Sakrament der Beichte nicht empfangen, wenn er etwa in einer Beziehung lebt, die keine kirchliche Ehe ist, die jedoch den Geschlechtsverkehr mit einschließt, z.B. bei wiederverheirateten Geschiedenen oder bei unverheiratet Zusammenlebenden. In so einem Fall kann das Sakrament der Beichte nicht empfangen werden, wenn der Vorsatz, fortan nicht zu sündigen, nicht vorhanden ist. Der Beichtpriester kann in so einem Fall, wenn er sich an die Lehre der Kirche hält, auch die Lossprechung nicht geben - also in dem Fall, dass der Vorsatz, nicht weiterhin gegen das 6. Gebot schwer zu verstoßen, nicht vorhanden ist.

Nun könnte jemand, der in so einer Situation lebt, auf folgenden Gedanken kommen: "Jesus spricht in der Botschaft vom 9.2.2012 davon, dass diejenigen, die das Sakrament der Beichte nicht empfangen können, ebenfalls einen vollkommenen Ablass erlangen können, wenn sie wahre Reue zeigen und das geforderte Gebet 7 hintereinander folgende Tage lang beten. Das tue ich und damit ist die Beichte dann ohnehin überflüssig." So zu denken wäre jedoch ein Irrtum, denn wahre Reue wird nur gezeigt, wenn gemäß dem oben erwähnten Wort des KKK (Absatz 1451) Seelenschmerz über die begangene Sünde verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen, vorhanden ist. Wenn bei Katholiken Reue und Vorsatz für eine gültige Beichte nicht gegeben sind, dann bedeutet dies, dass damit auch die von Jesus geforderte wahre Reue für einen vollkommenen Ablass ohne Sakrament der Beichte ebenfalls nicht vorhanden ist. Wäre wahre Reue im Sinn einer den kirchlichen Richtlinien entsprechenden Reue samt dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen, vorhanden, dann könnte man als Katholik ja ohnehin das Sakrament der Beichte empfangen.

3. Was ist aber wahre Reue für Nicht-Katholiken, wenn z.B. Evangelische außerehelich einschließlich Geschlechtsverkehr zusammenleben und wenn dies von ihrer evangelischen Kirche nicht als schwere Sünde oder möglicherweise überhaupt nicht als Sünde gesehen wird?

In diesem Fall ist anzunehmen, dass wahre Reue bedeutet, dass man sein Verhalten an den Aussagen der Bibel und an den Aussagen Jesu in der Botschaft "Die Warnung" misst, da Jesus diesen Ablass ja in dieser Botschaft gegeben hat. In dieser Botschaft sagt nun aber Jesus, dass der Papst Sein Stellvertreter ist, sodass man, wenn man der Warnungsbotschaft folgen will, auch den Weisungen des Papstes folgen muss, da ihn ja Jesus in dieser Botschaft als Seinen Stellvertreter bezeichnet. Das bedeutet dann folglich, dass man auch als Nicht-Katholik, wenn man der Warnungsbotschaft folgen will, bemüht sein muss, den Lehren und Weisungen des Papstes und damit den Lehren der katholischen Kirche zu folgen, soweit dies als NIcht-Katholik möglich ist (die Sakramente der Beichte und der Eucharistie in der katholischen Kirche zu empfangen, ist z.B. zur Zeit für Evangelische noch nicht möglich).

Für den Fall des außerehelichen Zusammenlebens würde dies bedeuten, dass man z.B. als Evangelischer, wenn man den von Jesus in der Warnungsbotschaft gegebenen Ablass erlangen möchte, die geforderte wahre Reue nur zeigen kann, wenn man die Weisungen des Papstes und damit die Lehren der katholischen Kirche hinsichtlich des außerehelichen Zusammenlebens anerkennt und dementsprechend Reue zeigt sowie auch dementsprechend den Vorsatz fasst, fortan nicht zu sündigen, auch wenn die eigene Kirche zu diesem Zusammenleben etwas anderes lehren sollte als der Papst bzw. die katholische Kirche.

4. Dieser notwendigen Klarstellung ist nun aber Folgendes hinzuzufügen: Es ist Lehre der katholischen Kirche, dass bei einem vollkommenen Ablass im Fall, dass nicht alle Erfordernisse und Bedingungen erfüllt sind, statt des vollkommenen Ablasses, also statt der Tilgung aller zeitlichen Sündenstrafen, ein Teilablass, also die Tilgung eines Teiles der zeitlichen Sündenstrafen, gegeben werden. Auch ein Teilablass ist wertvoll.

In der zur Zeit für die katholische Kirche gültigen 4. Ausgabe des Handbuches der Ablässe heißt es unter Ablassnorm 20, § 4 hinsichtlich eines vollkommenen Ablasses: Wenn die Disposition nicht vollständig vorhanden ist oder wenn das geforderte Werk oder die drei genannten Bedingungen (…) nicht erfüllt werden, so gewinnt man nur einen Teilablass.

So darf man annehmen, dass auch im Fall des in der Botschaft "Die Warnung" gegebenen vollkommenen Ablasses im Fall, dass nicht alle Voraussetzungen oder Bedingungen oder Anforderungen erfüllt sind, ein Teilablass gegeben wird.

5. Um einen von der Kirche festgesetzten vollkommenen Ablass zu erhalten, muss man das Werk erfüllen, für welches der Ablass gegeben wird (z.B. vom 1.-8. November Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen) und weiters 3 Bedingungen erfüllen (Kommunionempfang, Beichte, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) und die Disposition (= "innere" Voraussetzung) für den Erhalt eines vollkommenen Ablasses aufbringen. Diese Disposition ist dann gegeben, wenn man frei ist von jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche. Diese Voraussetzungen bzw. Bedingungen für einen von der Kirche gewährten Ablass werden für den von Jesus in der Botschaft "Die Warnung" gegebenen Ablass nicht genannt. Die Notwendigkeit der Beichte für jene, die zur Beichte gehen können, ist aber, wie oben schon erläutert, auch bei diesem Ablass gegeben und auch die Erfüllung der beiden weiteren Bedingungen und der Disposition für kirchliche vollkommene Ablässe ist empfehlenswert, als unverzichtbare Erfordernis zur Gewinnung dieses Ablasses sind sie aber nicht zu betrachten. 

Wenn man die von der Kirche gegebenen vollkommenen Ablässe mit dem von Jesus in der Botschaft "Die Warnung" gegebenen vergleicht, dann kann man folgende Entsprechungen finden:

Das für den Ablass geforderte Werk ist das Beten des von Jesus gegebenen Gebetes (siehe oben) an 7 hintereinader folgenden Tagen.

Den 3 Bedingungen bei den kirchlichen vollkommenen Ablässen (Beichte, Kommunionempfang, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) entspricht im von Jesus gegebenen Ablass die Voraussetzung für jeden Ablass, nämlich, dass die Schuld bezüglich der begangenen Sünden getilgt sein muss, das heißt, dass man mit Gott versöhnt sein muss. Katholiken müssen - abgesehen von Sondersituationen - , um sicher zu sein, dass alle Sündenschuld getilgt wird, zur Beichte gehen, Nicht-Katholiken müssen mit reinem Herzen Erlösung (oder Tilgung) für ihre Sünden suchen und wahre Reue einschließlich des Vorsatzes, fortan nicht zu sündigen, zeigen. Die bei kirchlichen Ablässen verlangten Bedingungen des Kommunionempfanges und des Gebetes nach Meinung des Heiligen Vaters sind beim Ablass der Warnungsbotschaft empfehlenswert, sie sind aber nicht unverzichtbare Voraussetzung für die Erlangung des vollkommenen Ablasses.

Die Disposition, also sozusagen die "innere" Voraussetzung oder die "Empfänglichkeit" für einen vollkommenen Ablass, welche im Fall der kirchlichen Ablässe im Freisein von jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche besteht, besteht im Fall des in der Warnungsbotschaft gegebenen Ablasses in der Zugehörigkeit zur Armee Jesu, also darin, dass man Jesus dienen will, dass man für Ihn und unter Seiner Führung leben, arbeiten und kämpfen will, indem man z.B. nach den jeweiligen Möglichkeiten Jesu Wort öffentlich verkündet, Bekehrung ausbreitet, die Menschen auf das 2. Kommen Jesu vorbereitet oder indem man Jesus seine Leiden und auch Gebete zur Seelenrettung schenkt (siehe oben unter "Erläuterungen zu diesem Ablass").

 

In Anbetracht dieser Gegebenheiten kann man allen Menschen guten Willens nur aus vollem Herzen empfehlen, mit der für sie bestmöglichen Reue und den ihnen möglichen Vorsätzen dieses Gebet 7 hintereinander folgende Tage lang zu beten.

Wenn sie nicht alle Erfordernisse, Bedingungen, Voraussetzungen für diesen vollkommenen Ablass erfüllen (der Armee Jesu angehören, zur Beichte gehen bzw. wahre Reue einschließlich Vorsatz im oben genannten Sinn zeigen), dann dürfen sie aufgrund ihres guten Willens dennoch mit zu Hilfe kommenden Gnaden und mit einem Teilablass rechnen. Dies gilt für die als Beispiel angeführten wiederverheirateten Geschiedenen oder unehelich Zusammenlebenden genauso wie für alle, die sich aus sündhaften Lebenssituationen oder Verhaltensweisen nicht oder nicht gleich lösen können, auch wenn sie sich in schwer sündhaften Verstrickungen befinden sollten. 

So sei also zu diesen Überlegungen zusammenfassend festgehalten: Der von Jesus in der Warnungsbotschaft gegebene Ablass ist ein wunderbares Geschenk für alle Menschen guten Willens.

Von Katholiken kann er jedoch nicht als "Umgehungsmechanismus" für das Sakrament der Beichte verwendet werden.

Auch für Nicht-Katholiken ist dieser Ablass ein großartiges Geschenk, er verlangt von diesen jedoch über die Forderung nach wahrer Reue die Ausrichtung nach den Weisungen und Lehren der Bibel sowie der Warnungsbotschaft, was auch die Ausrichtung nach den Weisungen und Lehren des Papstes und der katholischen Kirche mit einschließt, soweit es für Nicht-Katholiken möglich ist.

Wenn man guten Willens ist, aber nicht alle Erfordernisse und Bedingungen für diesen Ablass erfüllt, dann ist es dennoch sehr empfehlenswert, im bestmöglichen Sinn Reue zu zeigen, Vorsatz zu fassen und das von Jesus gegebene Gebet an 7 hintereinander folgenden Tagen zu beten. Man darf dabei mit zu Hilfe kommenden Gnaden und mit einem Teilablass rechnen.

 

Was bedeutet dies alles nun praktisch für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses für die Armee Jesu laut Warnungsbotschaft? 

Katholiken müssen, um den vollkommenen Ablass zu erlangen, beichten und das erfüllen, wofür Jesus laut Warnungsbotschaft diesen Ablass gibt - das heißt, sie müssen der Armee Jesu angehören und an 7 hintereinander folgenden Tage das von Jesus gegebene Gebet sprechen.

Nicht Katholiken müssen mit einem reinen Herzen nach Erlösung von ihren Sünden streben, wahre Reue zeigen und ebenfalls das erfüllen, wofür Jesus laut Warnungsbotschaft diesen Ablass gibt - das heißt, auch sie müssen ebenfalls der Armee Jesu angehören und an 7 hintereinander folgenden Tage das von Jesus gegebene Gebet sprechen.

Jene, die das Ablassgebet mit gutem Willen beten, und sich bemühen, die Erfordernisse für einen vollkommenen Ablass so weit es ihnen möglich ist, zu erfüllen, ohne dass sie jedoch alles erfüllen können, dürfen mit zu Hilfe kommenden Gnaden und mit einem Teilablass rechnen!

 

In der Warnungsbotschaft gibt Jesus einen vollkommenen Ablass für die Armee Jesu und spricht in diesem Zusammenhang auch von einer totalen Absolution. Wie ist das zu verstehen?

Im Fall von schweren Sünden beraubt sich der Sünder der Gemeinschaft mit Gott und zieht sich die ewige Sündenstrafe zu (die Unmöglichkeit, in den Himmel zu kommen). Weiters zieht sich der Sünder auch zeitliche Sündenstrafen zu (das sind laut Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) schädliche Bindungen an die Geschöpfe, die entweder auf Erden oder im Purgatorium (=Läuterungszustand, Fegefeuer) geläutert werden müssen). Im Fall von nicht schweren Sünden wird die Gemeinschaft mit Gott beeinträchtigt und der Sünder zieht sich zwar nicht die ewige Sündenstrafe, wohl aber zeitliche Sündenstrafen zu.

Durch die Beichte erhält man zum einen den Erlass der Sündenschuld oder, mit anderen Worten, die Absolution (= Lossprechung) von der Sündenschuld, also die Wiederherstellung der unbeeinträchtigten Gemeinschaft mit Gott, die Versöhnung mit Gott und damit wieder den ungetrübten Stand der Gnade vor Gott. Zum anderen erhält man durch die Beichte den Erlass der ewigen Sündenstrafe oder, mit anderen Worten, die Absolution (= Lossprechung) von der ewigen Sündenstrafe, das heißt, man hat wieder die Möglichkeit, in den Himmel zu kommen. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch auch nach der Beichte - genau genommen wird, wie schon erwähnt, ein Teil dieser zeitlichen Sündenstrafen durch die Beichte getilgt, ein Teil verbleibt jedoch.

Beim Ablass erhält man nun den Erlass der durch die Beichte nicht getilgten zeitlichen Sündenstrafen oder, mit anderen Worten, die Absolution (= die Lossprechung) von den durch die Beichte nicht getilgten zeitlichen Sündenstrafen - entweder zur Gänze oder nur zum Teil, je nachdem, ob man einen vollkommenen Ablass oder einen Teilablass erlangt hat.

Wenn man nun eine totale Absolution erhält, dann erhält man die Absolution von der Sündenschuld, also die Wiederherstellung der ungetrübten Gemeinschaft mit Gott, weiters im Fall von schweren Sünden die Absolution von der ewigen Sündenstrafe und schließlich die Absolution von allen zeitlichen Sündenstrafen - würde man in dem Moment, in dem man die totale Absolution erhält, sterben, gäbe es nichts, was man im Fegefeuer "abzuleiden" oder "abzubüßen" hätte (neue Sünden nach Erlangung eines vollkommenen Ablasses bewirken natürlich wieder neue Schuld und Strafen, die wieder neu getilgt werden müssen).

 

In der Botschaft 331 vom 2.2.2012 heißt es wörtlich: "Meine innig geliebte Tochter, wie erfreut bin Ich über die Antwort Meiner Anhänger auf Mein großes Geschenk eines vollkommenen Ablasses für eine totale Absolution." Wie ist dies zu verstehen?

In der Beichte erhält man die Absolution (= Lossprechung) für die Sündenschuld, d.h., wie oben dargelegt, die Versöhnung mit Gott, die ungetrübte Gemeinschaft mit Ihm und damit den ungetrübten Stand der Gnade. Man erhält auch die Absolution (= Lossprechung) von der ewigen Sündenstrafe, d.h., man hat wieder die Möglichkeit, in den Himmel zu kommen.

Nicht-Katholiken, die das Sakrament der Beichte nicht empfangen können, können laut Warnungsbotschaft diese Absolution (= Lossprechung) von der Sündenschuld erlangen, indem sie mit reinem Herzen Erlösung (= Tilgung) für ihre Sünden suchen bzw. im oben geschilderten Sinn wahre Reue zeigen.

Diese Absolution, die man durch die Beichte erhält bzw. indem man als Nicht-Katholik Erlösung (= Tilgung) der Sünden mit reinem Herzen sucht und wahre Reue zeigt, ist aber nicht eine totale Absolution, weil danach noch zeitliche Sündenstrafen verbleiben.

Die Absolution (= Lossprechung) für diese zeitlichen Sündenstrafen erhält man durch den Ablass.

Der Satz Jesu: "Meine innig geliebte Tochter, wie erfreut bin Ich über die Antwort Meiner Anhänger auf Mein großes Geschenk eines vollkommenen Ablasses für eine totale Absolution." ist nun so zu verstehen:

Durch den Ablass erhält man auch die Absolution für den Bereich, der beim Sakrament der Beichte bzw. beim Suchen der Erlösung (Tilgung) für die Sünden mit reinem Herzen und Zeigen wahrer Reue nicht mit eingeschlossen ist, nämlich für die zeitlichen Sündenstrafen.

Wenn man also zur Armee Jesu gehört, wenn man gebeichtet hat bzw. die Erlösung (Tilgung) für die Sünden mit reinem Herzen gesucht und wahre Reue gezeigt hat und dann noch den vollkommenen Ablass durch das 7-tägige Beten des von Jesus gegebenen Gebetes erhält, dann hat man mit Beichte und Ablass bzw. wahrer Reue zusammen die totale Absolution, nämlich die Absolution (= Lossprechung) von der Schuld der Sünde (also von der beeinträchtigten oder zerstörten Gemeinschaft mit Gott), von der ewigen Sündenstrafe (also von der Unmöglichkeit, in den Himmel zu kommen) und von den zeitlichen Sündenstrafen (also von dem, was man auch noch nach der Beichte bzw. nach dem Suchen der Erlösung (Tilgung) für die Sünden mit reinem Herzen und wahrer Reue entweder im Leben oder im Läuterungszustand (= Fegefeuer) abläutern bzw. abbüßen bzw. wieder gutmachen müsste).

 

Ablass und Beichte anhand der Aussagen des Katechismus der Katholischen Kirche (= KKK) erklärt:

Im KKK liest man unter Absatz 1471:

Was ist der Ablass?

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind."

Die Tilgung hinsichtlich der Schuld, den Erlass der Sündenschuld oder, mit anderen Worten, die Lossprechung (= Absolution) von der Sündenschuld, sowie den Erlass der ewigen Sündenstrafe oder, mit anderen Worten, die Lossprechung (= Absolution) von der ewigen Sündenstrafe, erhält man als Katholik abgesehen von Not- und Sonderfällen durch das Sakrament der Beichte.

Für den Beichtenden ist es wertvoll und wichtig zu wissen, dass aufgrund des Wortes Jesu an Petrus "... was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein“ (Mt 16, 19) die vom Priester ausgesprochene Lossprechung mit Sicherheit auch vor Gott gilt oder mit anderen Worten, dass der Priester nur das irdische Werkzeug für den Vollzug der von Gott gegebenen Lossprechung ist. Indem die Vollmacht zu binden und zu lösen Petrus gegeben wurde, wurde sie auch dem mit ihm verbundenen Apostelkollegium, also den Bischöfen, gegeben, durch welche wiederum diese Vollmacht auf die von ihnen geweihten und eingesetzten Priester übertragen wird. Der KKK schreibt dazu:

553 Jesus hat Petrus eine besondere Autorität anvertraut: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein“ (Mt 16, 19). ... Die Gewalt, zu „binden“ und zu „lösen“, besagt die Vollmacht, in der Kirche von Sünden loszusprechen, Lehrurteile zu fällen und disziplinarische Entscheide zu treffen. Jesus hat der Kirche diese Autorität durch den Dienst der Apostel1 und insbesondere des Petrus anvertraut, dem er als einzigem die Schlüssel des Reiches ausdrücklich übergeben hat.

1 Vgl. Mt 18,18

1444 Indem der Herr den Aposteln seine eigene Vollmacht, Sünden zu vergeben, mitteilt, gibt er ihnen auch die Autorität, die Sünder mit der Kirche zu versöhnen. Dieser kirchliche Aspekt ihrer Aufgabe äußert sich vor allem im feierlichen Wort Christi an Simon Petrus: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein“ (Mt 16, 19). Es steht „fest, daß jenes Amt des Bindens und Lösens, das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist1“ (LG 22).

1461 Weil Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut hat6, üben ihre Nachfolger, die Bischöfe, und deren Mitarbeiter, die Priester, diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe und die Priester haben kraft des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten, „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ alle Sünden zu vergeben.

6 Vgl. Joh 20,23; 2 Kor 5,18

 Der KKK schildert in den Absätzen 1468 und 1469, was das Bußsakrament, also das Sakrament der Beichte, bewirkt:

Die Wirkungen des Bußsakramentes

1468 „Die ganze Wirkung der Buße besteht darin, daß sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit ihm in inniger Freundschaft vereint“ (Catech. R. 2, 5, 18). Ziel und Wirkung dieses Sakramentes ist somit die Versöhnung mit Gott. Bei denen, die das Bußsakrament reuevoll und fromm empfangen, können „Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit starker Tröstung des Geistes“ folgen (K. v. Trient, Lehre über das Sakrament der Buße, K. 3: DS 1674). Das Sakrament der Versöhnung mit Gott bewirkt eine wirkliche „geistige Auferstehung“, eine Wiedereinsetzung in die Würde und in die Güter des Lebens der Kinder Gottes, deren kostbarstes die Freundschaft mit Gott ist2.

1469 Dieses Sakrament versöhnt uns auch mit der Kirche. Die Sünde beeinträchtigt oder bricht die brüderliche Gemeinschaft. Das Bußsakrament erneuert sie oder stellt sie wieder her. Es heilt denjenigen, der wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird, und übt auch einen belebenden Einfluß auf das Leben der Kirche aus, die unter der Sünde eines ihrer Glieder gelitten hat3. Der Sünder wird wieder in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen oder in ihr gefestigt und durch den Austausch geistlicher Güter  gestärkt. Dieser Austausch findet unter allen lebendigen Gliedern des Leibes Christi statt, ob sie nun noch auf der Pilgerschaft oder schon in der himmlischen Heimat sind4.

„Diese Versöhnung mit Gott hat gleichsam noch andere Arten von Versöhnung zur Folge, die noch weitere von der Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innerste Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm irgendwie angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung“ (RP 31).

2 Vgl. Lk 15, 32.

3 Vgl. 1 Kor 12, 26.

4 Vgl. LG 48–50.

Wenn man schwer gesündigt hat, bewirkt das Sakrament der Beichte den Erlass (die Absolution) der ewigen Sündenstrafe. Dazu erklärt der KKK:

1472: Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“. 

Im Absatz 1473 liest man zur Wirkung des Sakraments der Beichte:

Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch.

 

Die nach dem Bußsakrament noch verbleibenden zeitlichen Sündenstrafen erklärt der KKK wie folgt:.

1472 Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe“ nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt.

Absatz 1473 heißt es weiter: Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen“ gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen“ anzuziehen1

Das heißt, auch nach dem Bußsakrament verbleiben noch zeitliche Sündenstrafen, von denen eine Läuterung befreit, die entweder auf Erden oder nach dem Tod im Purgatorium (= Läuterungszustand oder Fegefeuer) geschehen kann.

Beim Ablass erhält man nun für diese zeitlichen Sündenstrafen einen Nachlass, und zwar, wenn es sich um einen Teilablass handelt, erhält man einen Nachlass (eine Absolution) für einen Teil der zeitlichen Sündenstrafen, wenn es sich um einen vollkommenen Ablass handelt, erhält man den Nachlass (die Absolution) für sämtliche zeitlichen Sündenstrafen.

1472 Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht. 

Für Katholiken ist bei schweren Sünden (= Todsünden) zur Tilgung der Sündenschuld und zur Tilgung der mit diesen schweren Sünden verbundenen ewigen Strafe abgesehen von Not- und Sonderfällen das Sakrament der Beichte erforderlich, wie z.B. aus folgenden Aussagen im KKK hervorgeht:

1484 „Das vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist“ (OP 31). Dafür gibt es tiefe Gründe. Christus handelt in jedem Sakrament. Er wendet sich an jeden Sünder persönlich: „Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben!“ (Mk 2, 5). Er ist der Arzt, der sich jedem Kranken einzeln zuwendet, der seiner bedarf5, um ihn zu heilen. Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein. Das persönliche Bekenntnis ist somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche.

1497 Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.

1395 Durch diese Liebe, die die Eucharistie in uns entzündet, bewahrt sie uns vor zukünftigen Todsünden. ... Zur Vergebung von Todsünden ist aber nicht die Eucharistie bestimmt, sondern das Bußsakrament.

1415 Wer Christus in der eucharistischen Kommunion empfangen will, muss im Stande der Gnade sein. Falls jemand sich bewusst ist, daß er eine Todsünde begangen hat, darf er die Eucharistie nicht empfangen, ohne vorher im Bußsakrament die Lossprechung empfangen zu haben.

1856 Da die Todsünde in uns das Lebensprinzip, die Liebe, angreift, erfordert sie einen neuen Einsatz der Barmherzigkeit Gottes und eine Bekehrung des Herzens, die normalerweise im Rahmen des Sakramentes der Versöhnung erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang

Die wichtigsten entsprechenden Abschnitte des KKK ohne unterbrechende Kommentare:

IX . Die Wirkungen des Bußsakramentes

1468 „Die ganze Wirkung der Buße besteht darin, dass sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit ihm in inniger Freundschaft vereint“ (Catech. R. 2, 5, 18). Ziel und Wirkung dieses Sakramentes ist somit die Versöhnung mit Gott. Bei denen, die das Bußsakrament reuevoll und fromm empfangen, können „Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit starker Tröstung des Geistes“ folgen (K. v. Trient, Lehre über das Sakrament der Buße, K. 3: DS 1674). Das Sakrament der Versöhnung mit Gott bewirkt eine wirkliche „geistige Auferstehung“, eine Wiedereinsetzung in die Würde und in die Güter des Lebens der Kinder Gottes, deren kostbarstes die Freundschaft mit Gott ist2.

1469 Dieses Sakrament versöhnt uns auch mit der Kirche. Die Sünde beeinträchtigt oder bricht die brüderliche Gemeinschaft. Das Bußsakrament erneuert sie oder stellt sie wieder her. Es heilt denjenigen, der wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird, und übt auch einen belebenden Einfluss auf das Leben der Kirche aus, die unter der Sünde eines ihrer Glieder gelitten hat3. Der Sünder wird wieder in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen oder in ihr gefestigt und durch den Austausch geistlicher Güter gestärkt. Dieser Austausch findet unter allen lebendigen Gliedern des Leibes Christi statt, ob sie nun noch auf der Pilgerschaft oder schon in der himmlischen Heimat sind4.

„Diese Versöhnung mit Gott hat gleichsam noch andere Arten von Versöhnung zur Folge, die noch weitere von der Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innerste Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm irgendwie angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung“ (RP 31).

1 Vgl. CIC, cann. 983–984; can. 1388, § 1; CCEO, can. 1456.

2 Vgl. Lk 15, 32.

3 Vgl. 1 Kor 12, 26.

4 Vgl. LG 48–50.

 

1471 ...

Was ist der Ablass?

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet“ (Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrinæ“, normæ 1).

„Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht“ (ebd., normae2). Jeder Gläubige kann . . . Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden (CIC, can. 994)

1 Sakrament der Buße, Kan. 12–13: DS 1712–1713; ebd., Dekret über den Reinigungsort: DS 1820. Vgl. 1 Kor 5, 11; Gal 5, 19–21; Offb 22, 15.

2 Vgl. K. v. Trient, Kanones zu der Lehre über das Sakrament der Buße, Kan. 12–13: DS 1712–1713; ebd., Dekret über den Reinigungsort: DS 182

  

Die Sündenstrafen

1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, dass die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im so genannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe“ nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so dass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt1

1 Vgl. K. v. Trient, Kanones zu der Lehre über das Sakrament der Buße, Kan. 12–13: DS 1712–1713; ebd., Dekret über den Reinigungsort: DS 1820.

1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen“ gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen“ anzuziehen1

1 Vgl. Eph 4, 24.