Kapitel 11

il Papoccio

(= Das Gemauschel)

Am Nachmittag des 13. März 2013 regnete es in Rom und nicht viele hatten sich damals bereits ein positives Ergebnis der Konklave erwartet, stattdessen gab es ein Habemus Papam. Bergoglio wurde bei diesem Anlass gewählt und man sagte später, es sei der 5. Wahlgang gewesen. Wenig später hat man hingegen erfahren, dass es stattdessen der 6. Wahlgang war. Was war passiert? Elisabetta Pique, eine argentinische Journalistin für die Zeitung „La Nación“ aus Buenos Aires, ist seit Jahren eine Freundin von Bergoglio und sie hat auch seine Biographie geschrieben. Die sich nennt Francesco. Vita e rivoluzione, „Franziskus. Leben und die Revolution“.

In den Seiten, die sich im Buch auf die fatalen Stunden der Konklave beziehen und besonders in den Reaktionen auf den Seiten 39 – 40, wirft Pique interessante Dinge in Bezug auf den 5. Wahlgang auf. Tat, nach dem Wahlgang und vor dem Verlesen des Ergebnisses, ist dem Kardinal, der die Zettel hätte herausziehen müssen, aufgefallen, dass ein Zettel zu viel da war. D.h. 116 statt 115. Und es kam so vor, als ob ein Kardinal vielleicht fälschlicherweise zwei Zettel abgegeben hat, einen weißen und einen mit seinem Kandidaten. Das kann passieren.

„Alle Zettel wurden vernichtet und angezündet und man ist zum nächsten Wahlgang übergeschritten.“ Und genau bei diesem 6. Wahlgang ist Bergoglio gewählt worden. Dieses Buch von Pique ist bereits in allen Medien als offizielle Biografie von Bergoglio wahrgenommen worden. Auf jeden Fall hat niemand etwas hinzuzufügen gehabt, zu jenen Details, welche die Konklave betreffen.

Es gibt nur ein kleines Problem. Wenn die Fakten von Pique so stimmen und sie von niemandem bestritten worden sind, dann war die Papstwahl nichtig. Die beiden Zettel, die zu viel waren, waren nämlich so gebogen, dass sie eine Einheit gebildet haben. Ein Zettel war weiß und der andere hat einen Namen getragen. Die Kirchenverfassung schreibt hingegen im Artikel 69 der Apostolischen Verfassung: „Wenn ein Zettel so abgegeben wird, dass zwei Zettel eine Einheit bilden, dann muss man das folgendermaßen handhaben: Wenn beide Zettel den gleichen Namen haben, dann ist das eine Stimme. Haben sie hingegen zwei verschiedene Namen, dann sind diesen beiden Zettel ungültig. Auf jeden Fall ist in beiden Fällen keine Annullierung der Wahl der Fall.“ Es war folglich ein klarer Gesetzesbruch, dass man die Wahl annulliert hat.

Und das nächste war wieder ein Gesetzesbruch, dass man nämlich den fünften Wahlgang an jenem Tag gemacht hat, wo doch die Apostolische Verfassung vorschreibt, dass man maximal vier Wahlgänge an einem Tag, zwei vormittags, zwei nachmittags, bestreiten darf. Die Verfassung sagt dann auch, wenn dies nicht eingehalten wird, dann wäre die Wahl ungültig und muss annulliert werden.

Man kann natürlich sagen, dass die Kardinäle das Recht haben, die Verfassung abzuändern. Es gibt aber Sätze von Johannes Paul, II. genau zu jener Verfassung, der immer wieder darauf hingewiesen hat, es sei keine Abänderung gültig, auch nicht, wenn alle einstimmig einer Meinung sind. Für mich ist folglich das so der Fall, dass die Wahl von Bergoglio nie stattgefunden hat. Das ist auf jeden Fall keine Schuldzuweisung an Bergoglio und auch nicht ein Urteil über seine Person.

Es könnte jetzt Personen geben, die behaupten, man kann keine Papstwahl annullieren. Das, was aber Einschränkungen gibt, sind jene Gesetze, auf die sich auch die Papstwahl selbst bezieht. Man muss auch wissen, dass alle Kardinäle in die Konklave hineingetreten sind mit dem Schwur auf den Artikel 53 der Apostolischen Verfassung, bei welchem sie sich alle uneingeschränkt verpflichtet haben, dass sie ihre Tätigkeit strikt an die apostolische Verfassung beziehen, welche Johannes Paul, II. am 22. Februar 1996 veröffentlicht hat.

Das ist alles keine Angelegenheit, die man einfach nur so regeln könnte. Das ist kein sogenannter Papocchio, mit dem man Intrigen und dergleichen rund um die Papstwahl bezeichnet, und das ist auch kein Wahlgang, den man nach italienischer Art und Weise richtigstellen kann, vielleicht bei einem Glas Wein und dergleichen. Denn die Wahl des Papstes beinhaltet auch die Anwesenheit Gottes und Regeln, die vom Vatikan festgelegt wurden, d.h. vom Nachfolger Petri und in diesem Fall von Johannes Paul, II. Wenn man folglich nicht jene Regeln und Gesetze einhält, welcher der Nachfolger Petri oder der Stuhl Petri beschlossen haben, dann kann man nicht von einer gültigen Wahl des Nachfolgers des Petrus sprechen.

Auch wenn ich selbst, persönlich gesehen, die Persönlichkeiten als gültig bezeichnen würde, muss dies auch Gott entsprechend bekennen, und wenn die Wahl nicht im Sinne der Kirchenregeln passiert ist, dann kann man von keiner gültigen Wahl sprechen.

Die Gesetze der Verfassung Universi Dominici Gregis festgelegt sind, sind nicht nur unwiderlegbare Normen, sondern sie entsprechen auch einer gewissen rationalen Logik, sie sind die Frucht einer Erfahrung und einer antiken Weisheit.

Wir müssen nämlich uns auch in Erinnerung rufen, dass diese annullierte Wahl vielleicht eine gültige Wahl hätte sein können und dass sie eventuell einen anderen Namen als jenen von Bergoglio zum Papst hat machen können. Das kann man natürlich bestreiten, aber das kann auch niemand ausschließen, dass der Name ein anderer war. Nach diversen Stimmen war es nämlich so, dass nach dem dritten Wahlgang, also dem zweiten am Vormittag des 13. März, der Kardinal Scola auf dem ersten Platz war. Und auch wenn Bergoglio vielleicht bei dem 4. Wahlgang Scola überholt hätte, also beim ersten am Nachmittag, ist es nicht sicher, dass dieser Wahlgang zu einem sicheren Wahlergebnis geführt hätte. Denn die 77 Stimmen, die er maximal auf sich hätte vereinen können oder müssen, sind arithmetisch gesehen durch den Block, der für Scola gewählt hat, ausgeschlossen. Wäre also die Wahl, die man annulliert hat, gültig gewesen wie es nach Kirchenrecht rechtens wäre, hätte man am Abend des 13. März wahrscheinlich zwei Kandidaten gehabt, die ungefähr gleich viele Stimmen haben, nämlich Bergoglio und Scola, und man hätte die Nacht über einen dritten Kandidaten suchen müssen, der beiden Lager ausgleicht.

Man muss nämlich auch wissen, dass viele Kardinäle, die gesehen haben, wie Bergoglio immer mehr Stimmen auf sich vereinen kann, dass diese wahrscheinlich auch hätten in Erfahrung bringen wollen, wie Bergoglio eigentlich ist, denn er ist für viele, auch Kardinäle, nicht bestens bekannt gewesen. Ein Kardinal aus dem Süden hat an Nicolas Dia folgende Worte gerichtet. Viele Mitglieder dieses heiligen Kollegiums wollten etwas mehr wissen über die Doktrin des argentinischen Bischofs, denn sie wollten sich versichern, dass seine Weltanschauung auch in Kontinuität steht zu jener von Johannes Paul, II., Benedikt, XVI.. Hätte man Zeit gehabt, hätte man die Nacht über diese Positionen in Erfahrung bringen können. Aber dazu kam es nicht. Man ist zum 6. Wahlgang übergegangen, zum 5. an jenem Tag, was laut Apostolischer Verfassung nicht gültig ist.

Das alles kann nicht nur als ein formaler Fehler wahrgenommen werden, denn diese Konklavenregelungen, die über lange Zeiträume sich rausentwickelt haben, entsprechen einer bestimmten Logik, und es spricht vieles dafür, dass, wenn man einen fünften Wahlgang am nächsten Tag macht, mit einer Ausgeruhtheit und einer Nacht dazwischen, dass dann durchaus verschiedene Einsichten herauskommen können.

Der Kardinal Siri hat dann mal bei einem Anlass ironisch behauptet, dass, wenn nach verschiedenen Wahlgängen auch nur einen Stuhl in die sixtinische Kapelle setzen würde, dann würden die Kardinäle wohl diesen Stuhl wählen, weil sie nach den Wahlgängen irgendwann nur noch einen Ausweg wollten. Deswegen hat man das alles auf vier Wahlgänge an einem Tag reduziert und deshalb muss man auch sagen, dass die Kardinäle durch diese Papstwahl am 13. März einem Stress ausgesetzt waren, indem sie einen fünften ungültigen Wahlgang mussten bestreiten.

Und es ist keinesfalls gesagt, dass am nächsten Tag Bergoglio noch eine Mehrheit gefunden hätte, denn für viele war er eine verschlossene Schachtel, wo man nicht wusste, wie er sich zu verschiedenen Fragen positionieren würde, was man danach sicherlich in Erfahrung hätte bringen können.

Doch wieso ist keinem diese Ungültigkeit aufgefallen? Vielleicht hat man den Artikel 68 auch falsch aufgefasst. Dort steht es bei der Auszählung müsse jeder Wahlzettel einzeln herausgenommen werden und wenn die Anzahl nicht übereinstimmen würde, müsste man alle Zettel verbrennen und sofort eine zweite Wahl ansetzen. Aber dieser Artikel ist nicht bei der erfolgten Papstwahl am 13. März anzusetzen: Denn man hat nicht einfach nur festgestellt, dass die Anzahl auseinandergeht zwischen Wahlberechtigten und Wahlzetteln. Es ist hier eine andere Sache passiert. Der, der ausgezählt hat, hat nämlich beim Herausziehen der Zettel bemerkt, nicht dass die Anzahl abweicht, sondern dass zwei Zettel in einem einzigen zusammengefaltet waren. Und das ist der Fall, auf den sich Artikel 69 bezieht, nämlich wenn 2 Wahlzettel so gefaltet sind, dass sie wie ein einziger wirken.

Diejenigen, die behaupten, man müsste Artikel 68 anwenden, weil es sich um den Zeitpunkt handelte, wo bereits die Wahlzettel aus der Urne genommen wurden, dann kann man dem entgegenhalten, dass es nicht um den Zeitpunkt geht, sondern um die Art und Weise bei diesen Artikeln, nämlich ob einfach nur zu viele Wahlzettel da sind oder ob sichtbar Wahlzettel so gefaltet sind, dass sie einen einzigen bilden. Auf jeden Fall haben diese beiden Artikel 69 und 68 einen bestimmten Sinn gehabt.

Aber wieso unterscheidet die Apostolische Verfassung zwischen der Art und Weise, wie die Zettel angeordnet sind. Die Wahrheit ist jene, dass man nur so die Rechtmäßigkeit einer Wahl wahren kann und bestimmte Risiken vermeidet. Wenn es nämlich so wäre, dass zwei Wahlzettel in einem verschlossen sind, die Wahl annullieren würde, dann könnte jeder Kardinal bei jedem Anlass durch diesen Mechanismus die Wahl in Frage stellen. So könnte ein Kardinal jederzeit auch auf externen Druck die Papstwahl blockieren.

Und es für mich auf jeden Fall schnellstens notwendig, dass man jene Konklave erneuert und eine Neuwahl ausruft. Denn so ein Präzedenzfall könnte sehr vieles gefährden. Dann hätte man nämlich jetzt durch diese Fakten, die geschaffen wurden, eine neue materielle Verfassung eingesetzt, die im Widerspruch steht zur eigentlichen Kirchenverfassung.

Was sollte man jetzt tun? Einfach, man sollte die vierte Wahl vom 13. März nicht annullieren und man hätte nicht die fünfte Wahl einleiten sollen.

Man weiß zudem von Pique, dass einer der beiden Wahlzettel zusammengebogen war und den Namen von Bergoglio und der andere einen weißen Zettel beinhaltete. Und dies lässt auch folgenden Schluss zu, dass nämlich die Tatsache, dass zwei Zettel in einem da waren, während des Vorganges des Rausziehens, des einzelnen Herausziehens der Zettel aus der Urne aufgefallen ist und nicht am Ende des Wahlganges, wo man vielleicht einen Zettel zu viel hat vorgefunden. D.h., man hätte auf jeden Fall Artikel 69 anwenden müssen.

Zudem stellt sich die Frage, wie Pique auf die Erfahrung kommt, dass ein Zettel weiß und der andere für Bergoglio gewesen ist, denn man kann nicht während des Herausziehens der Wahlzettel bereits diese lesen. D.h., wenn es so gewesen wäre, hätte man wieder eine Irregularität begangen. Oder aber man war bereits in der Auszählungsphase, und das würde bedeuten, dass man dann auf jeden Fall Artikel 69 hätte anwenden müssen, weil man bereits so weit fortgeschritten war, dass man die Anzahl der Zettel hat festgestellt. Und dann muss man auch auf Artikel 70 übergehen, wo festgeschrieben ist, dass die Revisoren auf jeden Fall festzustellen haben, dass der Wahlgang korrekt vor sich gegangen ist und dass auch die Auszähler alles korrekt gemacht haben. Aber offensichtlich hat man keine Irregularitäten festgestellt damals.

Man muss zum Urteil kommen, dass das eine Konklave war, die schlecht organisiert war. Wenn es hingegen Verdachtsmomente gibt, dass das alles aufgefaltet ist und man trotzdem nicht entsprechend gehandelt hat, dann muss man von einer wirklichen Verschwörung im Vatikan sprechen. Hier geht man aber davon aus, dass das eher vielleicht nur Unnachsichtigkeiten waren.

Auf jeden Fall sagt dann auch noch Artikel 76, dass immer dann, wenn die Wahl so vor sich geht, dass sie nicht die vorangehenden Artikel befolgt, dass dann die Wahl als solche als ungültig zu erklären ist. Man müsste die Wahl also annullieren und als nichtig erklären.

Wenn wir auch das kanonische Recht anschauen, dann ist da wortwörtlich davon die Rede, dass, auch wenn nur ein Verdacht da ist, der Gewählte nicht als gewählt wahrgenommen werden kann. Wieso? Das Wieso ist klar, denn die Bedeutung eines solchen Amtes als oberster Diener Christi kann keine Zweifel akzeptieren.

Natürlich kann man auch die Frage aufwerfen, ob vielleicht Pique in ihrer Analyse der Papstwahl eine Interpretation begangen hat und es eigentlich gar nicht eine Einheit der Wahlzettel gegeben hat. Dann könnte man aber nicht sagen, dass dieser zusätzliche Wahlzettel ein weißer gewesen wäre, denn dann könnte jeder einzelne Wahlzettel jener falsche gewesen sein. Man kann nur deshalb den weißen Wahlzettel als zusätzlichen wahrnehmen, weil zwei Wahlzettel zusammengefaltet waren.

Kann man vielleicht anzweifeln, dass Pique grundsätzlich eine falsche Analyse begangen hat? Nein, denn dass der fünfte Wahlgang annulliert worden ist, weil es einen Zettel zu viel gab, und Bergoglio im sechsten gewählt wurde, ist ein Fakt, das von verschiedenen Seiten bestätigt worden ist. Und auch der Fakt, dass zwei Zettel zusammengefaltet waren, ist so behauptet worden, aber von keiner Seite widerlegt worden. Auf jeden Fall ist Pique eine sehr seriöse Journalistin, und diese Nachricht von den beiden zusammengefalteten Zetteln, war eine Nachricht, die auch in sehr wichtigen Medien kursiert ist, so wie im Osservatore Romano und auch im Radio Vatikan. Und die Nachricht wurde auch von einem Bergoglio sehr nahestehenden Vatikanisten, nämlich Tornielli so wiederholt.

Kann man davon ausgehen, dass diese drei Institutionen eine Falschnachricht wiedergeben? Es gibt sogar noch mehr. Um die Aussagen von Pique zu bestätigen, gibt es auch einen Artikel im Courier de la Sierra vom 09. März 2014, wo man von verschiedenen Zeugen spricht, die an der Konklave teilgenommen haben. Und so schreibt Gianguido Vecchi in der Zeitung:

 „Ein Jahr später nach dem man verschiedene Kardinäle gehört hat, ist man zur Einsicht gekommen, dass die Papstwahl erst im sechsten Wahlgang passiert ist, weil im fünften Wahlgang 116 statt 115 Wahlzettel vorhanden waren und zwei Wahlzettel zusammengefaltet waren. Einer war weiß und der andere hat den nachher Gewählten zum Stimmzettel gehabt.“

Zudem muss man sich auch vergegenwärtigen, dass die Journalistin Pique Bergoglio sehr nahe steht und es müsste sich vor allem um Bergoglio handeln, der dies ausgeplaudert hat. Im Buch wirft Pique nämlich sehr viele Details auf, die die Nacht der Papstwahl zum Inhalt haben. Und es handelt sich hier um sehr viele sehr vertrauliche Informationen, so z. B., dass Bergoglio in der Nacht der Papstwahl einem Kardinal Tipps zu Medikamenten gegeben hat, dass beim Essen Kardinäle zu ihm gekommen sind und ihm gesagt haben „Achtung, jetzt bist du dran!“ oder auch dass er mit dem Kardinal Sandri gegessen hat oder mit dem Kardinal Maradiaga oder dass er auch in den letzten Nacht sehr wenig geschlafen hat. Das sind sehr vertrauliche Informationen.

Wer könnte das alles ausgeplaudert haben, wenn nicht Bergoglio selbst? Das Freundschaftsverhältnis zwischen den beiden wird auch klar, wenn man weiß, dass die Journalistin am Tag nach der Papstwahl um 9:55 Uhr einen privaten Anruf bekommen hat. Sie antwortet und kann es kaum glauben, dass es der Papst selbst war.

Es ist auch bekannt, dass die Kardinäle, die an der Papstwahl teilnehmen, nichts nach außen weitergeben dürfen. Auf jeden Fall müssen jene vielen Kardinäle, die kleine Details weitergegeben haben an die Medien, anonym bleiben.

Pique schreibt nirgends, dass sie sich auf eine Quelle bezieht, die anonym bleiben muss. Und wer ist die einzige Quelle, die nicht anonym bleiben muss? Das kann nur Bergoglio selbst sein.

Wir kommen zum letzten Argument, dass nämlich all das, was passiert, auch Realität wird und gültig wird. Das kann aber kein juridisches und kanonistisches Kriterium sein und schon gar nicht ein theologisches. Wir haben nämlich nicht einmal eine Realität geschaffen, denn all das, was passiert ist, ist gar nicht, wenn man es normativ sieht, passiert. Und die Zustimmung Gottes kann es nicht geben, wenn es keine klare Richtlinienbefolgung gegeben hat.

Und die Frage ist auch, wie man das alles hat überhaupt so akzeptieren können. Ist es niemandem aufgefallen? Oder wieso hat Gott dies zugelassen?

Vielleicht kann man hinter diesen Ereignissen auch im Hintergrund etwas anderes erahnen, dass nämlich mit dieser Wahl von Bergoglio etwas enthüllt wurde, was bereits seit Längerem im Hintergrund gewesen ist.

Ich habe bereits darzulegen versucht, dass es sich um keine Bagatelle gehandelt hat. Im Jahr 450 nach Christus war es hingegen eine Bagatelle, die dazu geführt hat, dass Theodosius, II. aus dem Sattel geworfen wurde, als er beim Reiten war. Der Tod des Kaisers hat dazu geführt, dass ein Konzil im Jahre 451 ausgerufen wurde, welches das Kirchenheil gerettet hat. Das war sozusagen eine gewisse Vorsehung, welche die Mächtigen aus dem Sattel geworfen hat, um das Gesamtheil zu retten. Die Vorsehung hat alles mittels eines kleinen Sandkorns gerettet, und vielleicht war es auch bei der Konklave an diesem 13. so, dass ein kleines Sandkorn in die Maschine eingedrungen ist.